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Praktika im Bundesarchiv

Besprechen von Arbeitsergebnissen während des Praktikums

Allgemeine Informationen

In Abhängigkeit von vorhandenen Betreuungskapazitäten können in allen Abteilungen und Tätigkeitsbereichen des Bundesarchivs (Archiv- und Bibliothekswesen, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, IT) Praktika absolviert werden.
Eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt.

Im Bundesarchiv können zurzeit Plichtpraktika im Rahmen einer Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung über einen Zeitraum von zwei Wochen und länger absolviert werden. Die Pflicht zur Ableistung eines Praktikums ist nachzuweisen (Auszug aus der Ausbildungs- oder Studienordnung, Schreiben der Schule oder entsprechender Beleg).

Bewerbungen für ein Praktikum sollen folgende Angaben enthalten:

• Motivationsschreiben mit Nennung des gewünschten Praktikumszeitraumes,
• tabellarischer Lebenslauf,
• Immatrikulationsbescheinigung,
• Auszug aus der Studienordnung, welche das Praktikum vorschreibt,
• Angabe des gewünschten Einsatzortes.

Bewerbungen sind zu richten an:

• praktikum@bundesarchiv.de