Text
10. [Personalsache.]
Auf Antrag des Reichsministers des Innern wird die <vorübergehende> Einstellung eines zweiten Unterstaatssekretärs im Reichsministerium des Innern genehmigt. <Die entstehenden Kosten sind aus dem Hilfsleistungsfonds des Ministeriums zu bestreiten>16. Das Kabinett ist mit der Übertragung der Stelle an den Abgeordneten Heinrich Schulz einverstanden.
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Die durch <> kenntlich gemachten Einschübe gehen auf nachträgliche Anträge des RFM zurück (Randvermerk Brechts vom 7. 7.).