Das Mitgliedschaftswesen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) unterlag der Zuständigkeit des Reichsschatzmeisters. Die Mitgliederkarteien, bestehend aus Zentralkartei und Gaukartei, wurden in München (Amt für Mitgliedschaftswesen) geführt und sollten kurz vor Kriegsende auf Anordnung der NS-Administration in einer Papiermühle vernichtet werden. Durch Nichtausführung des Vernichtungsbefehls gelangten die Karteien in das unter amerikanischer Verwaltung stehende Berlin Document Center, wo sie bis zum Zeitpunkt der Übergabe an das Bundesarchiv am 1.7.1994 verwaltet wurden. Die Karteien können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und sind nur zu schätzungsweise 80% überliefert.
Informationen zum Verfahren der Aufnahme in die NSDAP
Um die Mitgliedschaft von Personen in der NSDAP ranken sich verschiedene Gerüchte. In diesem Artikel stellen wir Quellen und Fakten zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
NSDAP-Zentralkarteikarte von Heinrich Christ
Quelle: R 9361-VIII/5100211
Laufschreiben zur Liste
Quelle: NS 1/3648
Liste der Aufnahmescheine
Quelle: NS 1/3648
Aufnahmeamt an Gauschatzmeister Düsseldorf, S.1
Quelle: NSD 10/5
Aufnahmeamt an Gauschatzmeister Düsseldorf, S.2
Quelle: NSD 10/5
Reichsschatzmeister Anordnung 1/44
Quelle: NSD 10/5
Aufnahme von Angehörigen der Hitler-Jugend in die NSDAP; hier: Aufnahme des Jahrgangs 1925
Quelle: NS 1/1128
Reichsschatzmeister Anordnung 26/43, S.1
Quelle: NSD 10/5
Reichsschatzmeister Anordnung 26/43, S.2
Quelle: NSD 10/5