Die Hauptaufgabe der Abteilung PA besteht darin, Benutzerinnen und Benutzern Auskünfte aus den oben beschriebenen Beständen zu geben. Die Unterlagen und Dokumente stehen gemäß Bundesarchivgesetz jeder Person für eine Nutzung zur Verfügung, soweit dem die personenbezogenen Schutzfristen nicht entgegenstehen.
Für die Vorbereitung einer Benutzung von Unterlagen der Abteilung PA ist neben dem im Bundesarchiv üblichen Benutzungsantrag zusätzlich der Auftrag für eine personenbezogene Recherche erforderlich. Da die Unterlagen in der Regel nur über den Namen erschlossen sind, sind für gezielte Recherchen möglichst genaue Personalangaben (Nachname, Vorname, Geburtsdatum und -ort) erforderlich. Die erforderlichen Formulare und Adressen finden Sie auf der Seite Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft.
Die Benutzung erfolgt in der Regel schriftlich, für die persönliche Einsichtnahme steht aber auch ein Benutzersaal zur Verfügung.