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Die Akten der Treuhandanstalt im Bundesarchiv

09.02.2024

Erschließung

Die Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, hat zur Beendigung ihrer Arbeit symbolisch das Türschild ihres bisherigen Amtssitzes abmontiert.

Die Rolle der Treuhandanstalt in der Zeit nach der Wiedervereinigung wird bis heute kontrovers diskutiert. Im Bundesarchiv werden etwa 170.000 Akten der Treuhandanstalt, die Anfang 1995 in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt wurde, verwahrt. Ein großer Teil der Akten ist inzwischen abschließend archivarisch bearbeitet worden und steht damit sowohl der wissenschaftlichen Forschung als auch den privaten Nutzerinnen und Nutzern zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Überlieferung der Treuhandanstalt

Die Treuhandanstalt hatte den Auftrag, die Planwirtschaft der ehemaligen DDR in eine Marktwirtschaft umzuwandeln. Ihre Hauptaufgabe war die Privatisierung, Sanierung und Abwicklung der Betriebe der ehemaligen DDR.

Der Fokus der Überlieferung zur Treuhandanstalt liegt daher auf den Akten zu einzelnen Unternehmen, der Gruppe der sogenannten Unternehmensakten. In diesen wurden nach Abschluss einer Privatisierung oder Abwicklung die wesentlichen Dokumente zu einem Unternehmen zusammengeführt, wobei der Umfang je nach Unternehmen stark variieren kann. Diese Akten werden fortlaufend erschlossen. Auf Anfrage können jedoch auch unerschlossene Akten zu einem Unternehmen identifiziert und damit für die Benutzung zur Verfügung gestellt werden.

Bereits erschlossen wurden weiterhin Akten der Leitungsebenen der Treuhandanstalt / BvS sowie einzelner Vorstandsbereiche, Direktorate, Niederlassungen und verschiedener Gremien. Diese Akten geben einen grundlegenden Einblick in die Organisation und Tätigkeit der Treuhandanstalt.

Die Sitzungsunterlagen der verschiedenen Gremien innerhalb der Treuhandanstalt, namentlich des Vorstands, des Verwaltungsrats und des Leitungsausschusses bieten einen guten Einstieg in die Organisation und Arbeit der Treuhandanstalt, auch in Hinblick auf Entscheidungen zu größeren Unternehmen. Die Themen und Unternehmen, die in der jeweiligen Sitzung besprochen wurden, sind über die Enthält-Vermerke recherchierbar.

Benutzung der Akten im Bestand B 412

Die Akten der Treuhandanstalt stehen auf Grundlage des Bundesarchivgesetzes grundsätzlich jeder Person zur Einsicht zur Verfügung, wobei die Rechte Betroffener oder Dritter und Geheimhaltungsvorschriften berücksichtig werden müssen. Dies können in Bezug auf die Akten der Treuhandanstalt/ BvS personenbezogene Daten oder Informationen sein, bei denen es sich auch heute noch um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

Die Einsicht in die Akten des Bestandes B 412 erfolgt im Lesesaal in Berlin-Lichterfelde. Viele Teile des Treuhand-Bestandes sind mittlerweile in invenio recherchierbar. In den meisten Fällen können die Akten jedoch nicht von den Nutzerinnen und Nutzern selbst bestellt werden. Daher muss im Vorfeld einer Benutzung das Benutzungsreferat der Abteilung B kontaktiert werden unter b-benutzung@bundesarchiv.de.

Die weiter oben erwähnten Sitzungsunterlagen liegen bereits als Digitalisat vor. Darüber hinaus wurden bereits die Handaktakten der Präsidenten und der Präsidentin und der Generalbevollmächtigten bis 1994 digitalisiert, sowie Monatsberichte und Handbücher der Treuhandanstalt/ BvS, die einen Einblick über den Arbeitsstand und die Organisation der Treuhandanstalt zu verschiedenen Zeitpunkten geben. Diese Digitalisate können auf Nachfrage zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Davon abgesehen kann aufgrund der aufwändigen Rechteprüfungen an den Akten des Bestandes B 412 die Bereitstellung der Akten mehrere Monate in Anspruch nehmen.