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Bewertungsmatrix zur Feststellung des bleibenden Werts von Unterlagen der Abteilung Bundesrepublik Deutschland

Mit der Auswahl von Unterlagen bleibenden Werts wird die Grundlage für die historische Forschung geschaffen.

15.07.2019

Archivfachliche Methoden

Übernahme und Bewertung

Das Bundesarchiv hat gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) die Aufgabe, Archivgut des Bundes dauerhaft zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten. Zur Feststellung des bleibenden Wertes von Unterlagen nutzen die Archivarinnen und Archivare des Bundesarchivs eine Bewertungsmatrix. Mit dieser können verschiedene Kriterien, die für oder gegen den Archivwert von Unterlagen sprechen, in Beziehung zueinander gesetzt werden, um Bewertungsentscheidungen zu treffen, zu begründen und transparent zu halten.

Im Sinne der Transparenz und als Impuls für die fachliche Diskussion wird die Bewertungsmatrix auf dieser Seite zum Download bereitgestellt. Weitere Informationen zu den Bewertungsgrundsätzen des Bundesarchivs finden Sie unter Bewertung von Unterlagen der Abteilung Bundesrepublik Deutschland.