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Rundfunkintendanten bei Bundeskanzler Konrad Adenauer (1951)

Rundfunkintendanten bei Bundeskanzler Konrad Adenauer (1951)

Der Hintergrund

Seit Beginn seiner Amtszeit sah sich Bundeskanzler Konrad Adenauer einer seiner Meinung nach zu einseitigen und regierungskritischen Berichterstattung der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten gegenüber. Dem sollte mit der Einführung eines zweiten, vom Bund kontrollierten Senders begegnet werden. Für Aufbau und Produktion dieses zweiten bundesweiten Fernsehprogramms wurde im Dezember 1958 zunächst die private „Freies Fernsehen GmbH“ (FFG) gegründet, die jedoch auf direkte Ablehnung der Länder stieß. Um eine drohende Verfassungsklage der Länder abzuwenden, unternahm die Bundesregierung dann schließlich im Juli 1960 mit der Gründung der Dachgesellschaft „Deutschland-Fernsehen GmbH“ noch den letztlich erfolglosen Versuch, die Länder durch eine anteilsmäßige Beteiligung in das Vorhaben einzubinden.