Seit dem 5. August 1954 regelte die Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland Form und Inhalt von Geschenksendungen.
Das vollständige Dokument finden Sie nachstehend:
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"…zur Verhinderung des Mißbrauchs des Geschenkpaket(…)verkehrs zur Beförderung von Handelsware zu Spekulationszwecken…"
Quelle: BArch, Gesetzblatt der DDR, Nr. 74, vom 20. August 1954
Seit dem 5. August 1954 regelte die Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland Form und Inhalt von Geschenksendungen.
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