Am 11. Januar 1934 erließ das Amtsgericht Berlin einen Haftbefehl gegen den „zur Zeit in Prag“ wohnhaften Otto Wels wegen seiner politischen Aktivitäten. Insbesondere wurde ihm vorgeworfen, „gegen die bestehende Staatsform vom Auslande her gehetzt zu haben“ und mit der „hiesigen illegalen S.P.D. Leitung“ in Verbindung zu stehen. Ihn „zur Untersuchungshaft zu bringen“, gelang allerdings nicht – zumal er sich „flüchtig im Auslande aufhält“. Die deutsche Staatsbürgerschaft hatte man ihm längst – als einem der ersten – aberkannt.
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Haftbefehl des Amtsgerichts Berlin gegen Otto Wels, 11. Januar 1934
Haftbefehl des Amtsgerichts Berlin gegen Otto Wels, 11. Januar 1934
Quelle: BArch, R 3017/35981, fol. 36