Von ihren Befürwortern wurde sie in einem Zug mit den Bismarckschen Sozialreformen des 19. Jahrhunderts genannt, ihre Kritiker prophezeiten volkswirtschaftliche Schäden und den Währungsverfall: Die Rentenreform von 1957. Sie steht für den Beginn des ‚Generationenvertrages‘ und der bis heutige gültigen Orientierung der Rentenbeiträge am Wirtschaftsniveau und an der Lohnentwicklung.
Am 21. Januar 1957 wurde das Rentenreformgesetz durch den Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FVP bei Gegenstimmen der FDP und Enthaltung der DP verabschiedet. Ab April fand die Auszahlung der neuen Beiträge statt.