Die Ausgabe des "Stern" vom 25. April 1983 sollte eine Sensation bringen: "Hitlers Tagebücher" seien entdeckt worden, von denen erste Auszüge im Heft abgedruckt waren.
Eine Woche später war aus der vermeintlichen Sensation ein journalistischer Skandal geworden. Die Bundesanstalt für Materialprüfung, das Bundeskriminalamt und das Bundesarchiv hatten nachweisen können, dass es sich bei den sogenannten Tagebüchern, für die der Verlag Gruner + Jahr über neun Millionen DM gezahlt hatte, um eine plumpe Fälschung handelte.
Der Fälscher Konrad Kujau, der die Schrift Hitlers gut nachgeahmt hatte, sich inhaltlich aber gravierende Fehler geleistet hatte, und der Reporter Gerd Heidemann, der die "Hitler-Tagebücher" der Redaktion untergejubelt hatte, wurden angeklagt. Am 21. August 1984 begann im Hamburger Landgericht der Prozess, zu dem unter anderem rund 80 Journalisten aus aller Welt erschienen. Im Juli 1985 fiel das Urteil: Kujau wurde zu vier Jahren und sechs Monaten, Heidemann zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Aus Anlass des 30. Jahrestags der Pressekonferenz des Bundesarchivs zu den "Hitler-Tagebüchern" am 6. Mai 1983 hat das Bundesarchiv im Jahr 2013 eine virtuelle Ausstellung veröffentlicht, die die Beteiligung des Bundesarchivs an der Aufklärung der Fälschung erhellt. Sie ist auf dieser Seite verlinkt und weiterhin aktuell.
Auch wenn dies in einigen Medien immer wieder kolportiert wird, ist es allerdings nicht zu der damals vom Chefredakteur des "Stern" erwogenen Übergabe der gefälschten Kladden an das Bundesarchiv gekommen. Sie befinden sich zum allergrößten Teil immer noch beim Verlag Gruner + Jahr.