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Gleichschaltung der Länder

Kalender 31. März 1933

Entwurf des Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder.- Schreiben des Reichsministers des Innern an die Reichskanzlei, März 1933

Die Akte der Reichskanzlei mit der Signatur R 43-II/1309 umfasst mehrere Entwürfe, Begründungen und Protokolle von Ministerbesprechungen im Kontext der Entstehung der beiden Gesetze zur Gleichschaltung. Das Schreiben des Innenministers Wilhelm Frick vom 28. März 1933 bezieht sich auf die Ausarbeitung des Ersten oder Vorläufigen Gesetzes.

Hintergrundinformationen

Nach dem „Preußenschlag“ vom 20. Juli 1932 und dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 schaffte das Erste oder Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder am 31. März 1933 weitere Fakten, die zur Entmachtung politischer Gegner sowie zur Zentralisierung der Staatsgewalt in den Händen der Nationalsozialisten führten. 

Auf der Grundlage der Reichstagsbrandverordnung wurden mit dem Ersten Gleichschaltungsgesetz Landtage und kommunale Selbstverwaltungskörperschaften aufgelöst und entsprechend den Wahlergebnissen vom 5. März 1933 personell umbesetzt.

Die Gesetzgebungskompetenz wurde den Landtagen genommen und den Landesregierungen übertragen.

Am 7. April 1933 folgte das Zweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich. In den Ländern wurden Reichsstatthalter eingesetzt, denen die Landesregierungen fortan unterstellt waren. In Preußen setzte Adolf Hitler Hermann Göring ein.

Parallel zu diesen Maßnahmen veranstalteten die Nationalsozialisten weiterhin einen beispiellosen Terror auf der Straße und verfolgten erbarmungslos alle politischen Gegner und sonstigen Unliebsamen. 

Die endgültige Auflösung der Landesparlamente und machtpolitische „Verreichlichung“ wurde mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 und der Aufhebung des Reichsrats per Gesetz vom 14. Februar 1934 besiegelt. Zum Ende des Jahres 1934 begann man auch noch mit der Zusammenlegung der preußischen Ministerien mit jenen des Reichs.

Diese Vorgänge spiegeln sich in Archivalien des Bundesarchivs wieder. Sehen Sie hierzu unsere kurze Auflistung bereits digitalisierter Akten zum Thema.

Diese Entwicklungen sind auch relevant beim quellenkritischen Blick auf das Archivgut nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder und Kommunen: Die „Verreichlichung“ und die damit einhergehende Entmachtung regionaler und kommunaler Regierungen und Verwaltungen spiegeln sich unmittelbar wieder in den Kompetenzen und Zuständigkeiten, die sich im amtlichen Aktenschriftgut darstellen.

Diese Kompetenzen und Zuständigkeiten zu kennen, ist wichtig für Ihre Recherchestrategie:

Je zentralisierter das Staatswesen, umso mehr bilden sich die wichtigen Entscheidungsprozesse im Ministerialschriftgut der zentralstaatlichen Ebene ab.

Je föderaler die Kompetenzverteilung, desto dichter sind regional wichtige Entscheidungen in der Überlieferung amtlicher Stellen auf regionaler und kommunaler Ebene dokumentiert.

Sabine Dumschat


Digitalisiertes Archivgut des Bundesarchivs zum Thema Gleichschaltung der Länder

Akten der Reichskanzlei:

R 43-II/131a Enthält u.a.: Ernennung und Entlassung von Reichskommissaren, 1933-193

R 43-II/1309, 1933-1935, Enthält u.a.: Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, 1933; Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich

Reichsreform, Neugliederung des Reiches und Gleichschaltung der Länder), 1933-1942:

R 43-II/495 Bd. 13, Februar 1933 - Juli 1934, Enthält : Anhaltische Staatsregierung: Reichsreform und die Gliederung der Länder; Denkschrift, mit Karte der Verwaltungsbezirke im Deutschen Reich, bearbeitet im Statistischen Reichsamt; Ministerpräsident Göring: Bemerkungen zur Reichsreform bzw. über die neue Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern, März 1934

R 43-II/496 Bd. 14, Oktober 1934 - Dezember 1935, Enthält: Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reiches, 1934; W. Murr: Denkschrift über die Gesamteinteilung des Deutschen Reiches, insbesondere über die Gliederung des südwestdeutschen Raumes, Dez. 1934, Überleitung von Landesverwaltungen auf das Reich, u.a. bayerische Justizverwaltung, 1935; Beauftragung (Urkunden) für die Führung der Landesregierung durch die Reichsstatthalter in Baden (Robert Wagner), in Württemberg (Wilhelm Murr) und in Thüringen (Fritz Sauckel); Entlassungsurkunden für die Ministerpräsidenten in Baden (Köhler) in Württemberg (Mergenthaler) und in Thüringen (Marschler), 1935; Karten der "Arbeitsgaue und Gruppenbereiche" sowie der Oberlandesgerichtsbezirke im Deutschen Reich, 1935

Akte des Reichsfinanzministeriums:

R 2/20165a Verwaltungsreform als Sparmaßnahme.- Gleichschaltung der Länder.- Vorläufiges und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung (nur Entwürfe), März-Mai 1933

Akte des Reichsrechnungshofs:

R 2301/8116 Gesetzessammelmappen: Neuaufbau des Reichs, 1933-1940; Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, 1933; Reichsstatthalter, 1933-1941