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Bertelsmann hat gefälschte „Hitler-Tagebücher“ an das Bundesarchiv übergeben

Künftig digitale Nutzung nach dem Bundesarchivgesetz möglich

14.12.2023

Öffentlichkeitsarbeit

Digitalisierung

Die gefälschten „Hitler-Tagebücher“ im Bundesarchiv

Der internationale Medien-, Dienstleistungs- und Bildungskonzern Bertelsmann hat die gefälschten „Hitler-Tagebücher“ ans Bundesarchiv übergeben. Die Kladden, deren Veröffentlichung im Magazin „Stern“ 1983 einen der größten Medienskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hatte, sind fortan am Standort Koblenz untergebracht (Bestandssignatur ZSG 167 Gefälschte Hitler-Tagebücher). Sie werden nach einer archivarischen Bestandsaufnahme digitalisiert und sollen gemäß Bundesarchivgesetz in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, sagte:

„Die gefälschten ,Hitler-Tagebücher‘ hatten in den 1980er Jahren das gefährliche Potenzial, die  brutalen Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen. Es ist gut, dass die Zeugnisse dieses schwierigen Kapitels bundesrepublikanischer Nachkriegsgeschichte nun im Bundesarchiv gesichert und im Kontext der authentischen Quellen als Fälschungen kenntlich gemacht werden können. Für das Bundesarchiv, das an der Aufdeckung der Fälschung beteiligt war, schließt sich damit ein Kreis.“

Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender von Bertelsmann, sagte:

„Mit der Übergabe der gefälschten ‚Hitler-Tagebücher‘ an das Bundesarchiv ist deren fachgerechte Archivierung sichergestellt. Sie eröffnet zudem die Möglichkeit für einen transparenten, wissenschaftlichen und unabhängigen Umgang mit den gefälschten Tagebüchern."

Dem Bundesarchiv wurde jetzt ein Bestand von 52 Kladden übergeben. Darüber hinaus befinden sich zwei Kladden in Ausstellungen im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn, drei Kladden im Polizeimuseum Hamburg und eine bei der Fondation Cartier in Paris.

Nutzerinnen und Nutzern wird das Archivgut in Form von Digitalisaten zur Verfügung gestellt. Für die Rechteklärung wird das Bundesarchiv einen Eintrag über die Datenbank des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vornehmen.

Die öffentliche Zugänglichmachung darf erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Widerspruchsfrist potenzieller Rechteinhaber erfolgen. Das Bundesarchiv will im Anschluss die Digitalisate zur Onlinenutzung über seine Anwendung invenio für Nutzerinnen und Nutzer bereitstellen.

Bildmaterial zum Download:
Foto 1: Die gefälschten „Hitler-Tagebücher“ während der Digitialisierung
Foto 2: Die gefälschten „Hitler-Tagebücher“ im Bundesarchiv
Foto 3: Die gefälschten „Hitler-Tagebücher“ im Bundesarchiv
Foto 4: Inhaltsseite einer der Kladden