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Übergang der Stasi-Unterlagen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs beschlossen

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten zugestimmt.

19.11.2020

Öffentlichkeitsarbeit

Eingang zum Archiv der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin-Lichtenberg

Zum 17. Juni 2021 wird die Verantwortung für die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR an das Bundesarchiv übergehen. Damit ist keine physische Verlagerung verbunden: Die Akten des MfS und der Stasi-Bezirksverwaltungen Berlin und Potsdam verbleiben an ihrem derzeitigen Aufbewahrungsort in Berlin-Lichtenberg.

Auch das Recht auf Akteneinsicht für Betroffene, öffentliche Stellen und historische Aufarbeitung bleibt unverändert. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 19. November 2020 den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der die fortdauernde Anwendung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) für die Nutzung der Stasi-Unterlagen beinhaltet. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) wird zum 17. Juni 2021 aufgelöst. Im Gegenzug sieht das Gesetz die Einrichtung des Amtes einer oder eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Bundestag vor.

Zukunft der BStU-Außenstellen

In dem verabschiedeten Gesetz ist festgelegt, dass die Unterlagen der früheren Stasi-Bezirksverwaltungen an einem Archivstandort pro Bundesland zusammengeführt und dauerhaft gesichert werden. Dazu sind in Erfurt, Frankfurt (Oder), Halle, Leipzig und Rostock in den nächsten Jahren professionellen Standards genügende Archivmagazine zu errichten. Eine weitere Aufbewahrung an den bisherigen Standorten würde den Erhalt der originalen Unterlagen gefährden.

In Chemnitz, Cottbus, Dresden, Gera, Magdeburg, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl werden die bisherigen BStU-Außenstellen als Außenstellen des Bundesarchivs weitergeführt bzw. neu eingerichtet. Sie sollen eng in die regionale Gedenkstättenlandschaft eingebunden werden, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen bearbeiten und sich in die historische Bildungsarbeit einbringen.

Künftige Nutzung der Stasi-Unterlagen

Bis zum 17. Juni 2021 sind Anträge auf Einsichtnahme in Stasi-Akten weiterhin ausschließlich an die BStU-Behörde zu richten. Das Bundesarchiv wird die bereits begonnene Digitalisierung der Stasi-Unterlagen weiterführen und ausbauen. Dazu soll in Berlin-Lichtenberg ein großes Digitalisierungszentrum entstehen. Durch die Digitalisierung ergibt sich perspektivisch auch die Möglichkeit der Nutzung von Stasi-Unterlagen an anderen Standorten des Bundesarchivs.

Eine große Herausforderung

Dem Bundesarchiv steht mit dem Beschluss des Bundestag eine große Herausforderung bevor: Zu den aktuell rund 930 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesarchivs werden mehr als 1350 Kolleginnen und Kollegen der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin und den Außenstellen hinzukommen. Die Menge des Schriftguts, das beim Bundesarchiv aufbewahrt wird, wird um ca. 110 km auf über 540 km anwachsen.