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Sonderausstellung "Die Rastatter Prozesse – NS-Verbrechen vor Gericht"

Verlängerung bis 15. März 2022

Kalender 15.06.2021 – 15.03.2022

Standort Rastatt

Das Gericht tagt im Ahnensaal des Rastatter Schlosses, Dezember 1946

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses ist die momentan in der Bundesarchiv-Erinnerungsstätte im Residenzschloss laufende Sonderausstellung noch bis zum 23. Januar 2022 zu besichtigen.

In der Ausstellung geben Bilder und Dokumente aus dem Bundesarchiv, dem Kreisarchiv und dem Stadtarchiv Rastatt sowie aus französischen Archiven Aufschluss über die Geschichte des Rastatter Tribunals.

Von 1946 bis 1956 war Rastatt eines der wichtigsten Zentren für die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen. Neue Wege des Völkerstrafrechts wurden hier beschritten.

Die Ausstellung thematisiert die politischen Rahmenbedingungen ebenso wie die neuen Grundsätze der Rechtsprechung, die anhand ausgewählter Gerichtsverfahren dargestellt werden.

Aufgrund der geltenden Pandemiebestimmungen ist der Besuch der Erinnerungsstätte derzeit nur unter Einhaltung der GGG möglich (Getestet: tagesaktueller negativer Corona-Test, kein Selbsttest; Geimpft: vollständiger Impfnachweis, Genesen: Vorlage eines ärztlichen Nachweises).
Bitte denken Sie an eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung.

Für Ausstellungszwecke kann kostenfrei ein Posterdruck der Ausstellung im Format DIN B1 bestellt werden (solange der Vorrat reicht).

Kontaktieren Sie uns unter erinnerung@bundesarchiv.de.

Weitere Informationen unter www.bundesarchiv.de/erinnerungsstaette.

Der Eintritt ist frei!