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Frieden von Brest-Litowsk

Ausgewählte Dokumente und Fotos des Bundesarchivs zur Unterzeichnung des Friedensvertrags von Brest-Litowsk am 3. März 1918

  • Kaiserreich (1871-1918)

Hintergrundinformationen

Nach der Oktoberrevolution in Russland war ein Ziel der bolschewistischen Regierung das sofortige Ende des Krieges und ein "Frieden ohne Annexionen und Kontributionen". Im November 1917 nahm sie daher Kontakte zu den Mittelmächten auf (Deutsches Reich, Österreich-Ungarn, Osmanisches Reich und Bulgarien), um auf den Beginn von Friedensgesprächen hinzuwirken.

Am 5. Dezember 1917 wurde ein zehntägiger Waffenstillstand unterzeichnet, der am 15. Dezember 1917 um weitere 28 Tage verlängert wurde. Am 22. Dezember begann dann die erste Runde der offiziellen Friedensverhandlungen in Brest-Litowsk, wo der Sitz des deutschen Oberbefehlshabers im Osten angesiedelt war. Die erste und auch eine zweite Verhandlungsrunde endeten ergebnislos, da die Forderungen Russlands nach einem Verzicht auf Annexionen und Entschädigungsleistungen von den Mittelmächten abgelehnt wurden. Die deutsche Militärführung wollte im Gegenteil die Möglichkeit der Ausdehnung des deutschen Gebietes im Osten nutzen und sah die Chance, nach dem unverhofften Sieg gegen Russland den Krieg auch im Westen siegreich zu beenden.

Am 9. Februar 1918 unterzeichneten die Mittelmächte einen Separatfrieden mit der Ukraine, den sog. "Brotfrieden", zu dessen Bedingungen umfangreiche Getreidelieferungen aus der Ukraine nach Deutschland und Österreich-Ungarn gehörten. Nach Abschluss des Vertrages mit der Ukraine setzten die Mittelmächte Russland ein Ultimatum zur Annahme der Friedensbedingungen. Nachdem diese ausblieb, nahm Deutschland die Kampfhandlungen wieder auf. So unter Druck gesetzt, fürchtete die bolschewistische Regierung den Zusammenbruch ihres Systems und akzeptierte doch noch die Bedingungen des später oft als "Diktatfrieden" bezeichneten Vertrages: den Verlust von großen Teilen des Russischen Reiches und damit verbunden von einem Drittel der Bevölkerung, von landwirtschaftlichen Nutzflächen, von mehr als der Hälfte seiner Industrie und von fast 90 Prozent seiner Kohlevorkommen.

Ein Ergänzungsabkommen zum Friedensvertrag von Brest-Litowsk, das am 27. August 1918 in Berlin unterzeichnet wurde, beinhaltete weitere Gebietsabtretungen durch Russland und legte Entschädigungsleistungen für zuvor enteignete deutsche Vermögenswerte fest. Durch den Versailler Vertrag von 1919 verlor der Friedensvertrag von Brest-Litowsk seine Gültigkeit.