In der Bekanntmachung wird das Verbot für DDR-Bürger in Berlin (West) eine Beschäftigung auszuüben ausgesprochen. Darüber hinaus enthält die Akte hauptsächlich Informationsberichte verschiedener Organisationseinheiten des Ministeriums für Verkehrswesen der DDR über die Sicherung des Verkehrswesens nach der Schließung der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland für die Zeit vom 14. August bis 19. November 1961. Außerdem ist eine Erklärung der Regierungen der Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages zur Grenzschließung vorhanden.
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Bekanntmachung des Magistrats von Groß-Berlin vom 12. August 1961
Bekanntmachung des Magistrats von Groß-Berlin vom 12. August 1961
Quelle: BArch DC 20/1565, S. 4 (Ministerrat der DDR, Kontrollabteilung beim Präsidium des Ministerrates)