Auf der 75. (außerordentlichen) Sitzung des Präsidiums des Ministerrats am 22. August 1961 wurden zahlreiche Beschlüsse zum Grenzverkehr angenommen. Dazu gehörten der "Beschluss zur Einführung der Genehmigungspflicht für Westberliner Bürger zum Betreten der Hauptstadt der DDR", der "Beschluss zum Erlass einer Anordnung über das Verbot zur Ausreise jugendlicher Personen im Alter bis zu 25 Jahren aus der DDR in kapitalistische Länder" und weitere Regelungen zum Grenzverkehr und auch die Bekanntmachung (Warnung) des Ministerium des Innern vom 22. August 1961 an alle Bürger, der Grenze mindestens 100m fernzubleiben.
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Anlage 3 zum Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 22. August 1961
Anlage 3 zum Beschluss des Präsidiums des Ministerrates vom 22. August 1961
Quelle: BArch DC 20 I/4 481, Blatt 18 (Ministerrat der DDR)