Richtlinie der Deutschen Bauernbank zur Errichtung von Sperrkonten für "aus der Landwirtschaft umquartierte Bürger". Um die staatliche Kontrolle über die vermögensrechtliche Abwicklung der aus dem Grenzgebiet ausgewiesenen Bürger zu behalten wurde die Einrichtung der Sperrkonten bei der Deutschen Bauernbank verfügt.
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Richtlinie der Deutschen Bauernbank vom 14. November 1961
Richtlinie der Deutschen Bauernbank vom 14. November 1961
Quelle: BArch DN 1/26918 (Ministerium der Finanzen der DDR)