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Vermerk aus dem Ministerium der Finanzen vom 30. August 1961

Vermerk aus dem Ministerium der Finanzen vom 30. August 1961

Bemerkungen der Leiters der Abteilung Volkseigentum und Treuhandvermögen beim Ministerium der Finanzen Jarchow vom 30. August 1962 zu einer Übersicht über Grundstücke, die im Grenzsperrgebiet in Volkseigentum zu überführen sind. Die konkrete Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates "über die Regelung der vermögensrechtlichen und damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Fragen aus der Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze West" vom 9. November 1961 erbrachte eine Reihe von Problemen für die zuständigen örtlichen Organe. Durch Mitarbeiter des Ministeriums der Finanzen erfolgte eine verstärkte Erörterung der Einzelfälle und Anleitung der Abteilungsleiter Finanzen der Räte der Grenzbezirke und -kreise.