Die Bereitstellung von Baukapazitäten und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel für Grenzsicherungsmaßnahmen im VEB Bergmann-Borsig Berlin müssen aus der in Berlin gebildeten Finanz-Reserve im Volkswirtschaftsplan 1964 erbracht werden.
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Schreiben der Staatlichen Plankommission an die Bezirkplankommssion Berlin vom 31. Dezember 1963
Schreiben der Staatlichen Plankommission an die Bezirkplankommssion Berlin vom 31. Dezember 1963
Quelle: BArch DE 1/61508, Blatt 2 (Staatliche Plankommission)