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Aufzeichnung des Ministerialdirigenten Meyer-Landrut für den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Gehlhoff, 11. Dezember 1974

Aufzeichnung des Ministerialdirigenten Meyer-Landrut für den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Gehlhoff, 11. Dezember 1974

Das Auswärtige Amt wies darauf hin, dass sich im amtlichen deutschen Sprachgebrauch verschiedentlich Bezeichnung der Oder-Neiße-Gebiete verwendet würden, die der Rechtslage infolge des Warschauer Vertrages von 1970 nicht entsprächen. Um im amtlichen Gebrauch die einheitliche Verwendung von Bezeichnungen sicherzustellen, die im Einklang mit der völkerrechtlichen Lage stünden, wurde eine Entscheidung des Staatssekretärsausschusses für Deutschland- und Berlin-Fragen vorgeschlagen. Demnach sollte die Bezeichnung "unter fremder Verwaltung stehende deutsche Ostgebiete" keine Verwendung mehr finden. Statt dessen sollte es heißen: "Gebiete östlich von Oder und Neiße, die nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 zum Staatsgebiet des Deutschen Reiches gehörten". Nach Intervention des Bundesministeriums des Innern wurde die Formulierung "Polen, die früheren preußischen Ostprovinzen und Danzig (nach dem Stand vom 31.12.1937)" vorgeschlagen.