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"Eine gewissenlose Clique frontfremder Parteiführer" –
Der 20. Juli 1944.
Teil 2: Die Folgen des gescheiterten Attentats

Eine virtuelle Ausstellung in drei Teilen über das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler, auf die Beteiligten, die Konsequenzen und die Rezeption in der Bundesrepublik.

  • Nationalsozialismus (1933-1945)

Hintergrundinformationen

Anm.: Das diffamierende Zitat in der Überschrift stammt aus einer Bekanntmachung Generalfeldmarschall Erwin von Witzlebens über das Attentat und die darauffolgende Auslösung des Walküre-Befehls, in: BArch RM 7/101, fol. 72

Claus Schenk Graf von Stauffenberg, sein Adjutant Werner von Haeften, Friedrich Olbricht, der den Walküre-Befehl auslöste, und Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, der Sohn des früheren Präsidenten des Reichsarchivs, werden in der Nacht auf den 21. Juli 1944 auf Befehl von Generaloberst Friedrich Fromm standrechtlich erschossen. Fromm selbst, der über die Pläne zwar informiert war, sich aber gegen eine Teilnahme am Widerstand entschied, wird später ebenfalls durch den Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.

Zu den in den Prozessen vor dem Volksgerichtshof verurteilten Personen zählen auch Henning von Tresckow – er sollte das Amt des Polizeichefs einnehmen –, Erwin von Witzleben, der nach erfolgreicher Umsetzung des Walküre-Befehls als Oberbefehlshaber der Wehrmacht eingesetzt werden sollte, und Carl Friedrich Goerdeler, der zu Beginn der Planung für das Amt des Reichskanzlers vorgesehen war.

Eine präzise zeitliche Chronologie der Ereignisse um den 20. Juli 1944 hat Heinrich Walle in seinem Aufsatz "Der 20. Juli 1944. Eine Chronik der Ereignisse von Attentat und Umsturzversuch" erarbeitet (in: Thomas Vogel (Hrsg.): Aufstand des Gewissens. Militärischer Widerstand gegen Hitler und das NS-Regime 1933-1945). Sie befindet sich neben weiter Literatur zu diesem Thema in der Bibliothek des Bundesarchivs in Koblenz und Berlin.