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„Privat reden sie ganz anders“: Der „Staat der Jugend“ und sein Jugendgesetz vom 28. Januar 1974

  • DDR (1949-1990)

Hintergrundinformationen

Die Jugendgesetze der DDR hatten eine hohe politische Bedeutung. Der sozialistische Staat war darauf angewiesen, die Jugend nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Aufbauprozess und die neuen politischen Strukturen einzubinden. Ohne die „Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR“ (Jugendgesetz 1950) wäre es unmöglich „den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse zu erringen und die Arbeiter-und-Bauern-Macht zu festigen“ (Jugendgesetz 1964), so die politische Überzeugung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED).

Im „Staat der Jugend“ wurde schon im Jahr 1950 das erste Jugendgesetz verabschiedet, gefolgt von einem zweiten Jugendgesetz im Jahr 1964. Beide Gesetze orientierten auf die Einbindung der Jugend in die Arbeitswelt und die politischen Strukturen und ideologischen Überzeugungen des jungen Staates. Sie waren geprägt von Walter Ulbrichts Einstellung „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“, frei nach dem von Lenin entwickelten Prinzip des „demokratischen Zentralismus“.

Mit dem VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 und der Abkehr von Ulbricht wurde die Einheit der Wirtschafts- und Sozialpolitik unter der Führung des ehemaligen Ersten Sekretärs der Freien Deutschen Jugend (FDJ), Erich Honecker, ausgerufen. Die SED strebte jetzt das „Glück des Volkes“ an, um die zunehmend widerstrebende Bevölkerung mit verbesserten Arbeits- und Lebensbedingungen doch noch für den weiteren Aufbau des Sozialismus zu begeistern.  

Im Zuge dieses Wandels wurde das Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 verabschiedet. Es wollte und sollte mehr erreichen als seine Vorgängergesetze: es sprach von der „sozialistischen Persönlichkeit“, die die junge Generation entwickeln würde, um den inzwischen als existent eingeschätzten (real)sozialistischen Staat langfristig zu stabilisieren und weiter zu entwickeln.

Trotz der glorifizierenden Beschreibungen war dieses letzte Jugendgesetz der DDR auch ein Eingeständnis und ein Zeichen der Sorge der politischen Führung, dass es nämlich in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend gelungen war, die Jugend insgesamt für das sozialistische Projekt zu begeistern und in den langfristigen Aufbauprozess zu integrieren.

Berichte des Zentralinstitutes für Jugendforschung (ZIJ) und auch aus der FDJ zeigten eine zunehmend zurückhaltende Einstellung bei Jugendlichen gegenüber politischen Proklamationen. Umfragen des ZIJ ergaben, dass einige der für den sozialistischen Staat grundlegenden politischen Konzepte, wie der demokratische Zentralismus oder die Ziele des Kommunistischen Manifests von der überwiegenden Mehrheit der jungen Menschen weder benannt geschweige denn erklärt werden konnten. Dennoch identifizierte sich ein Großteil der Jugend mit der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der DDR als ihr Vaterland.

Dr. Jeannette Madarász-Lebenhagen, Grit Ulrich und Chris Berthold


Hinweise für weitere Recherchen zum 3. Jugendgesetz in der Geschichte der DDR

Über unser Bestell- und Recherchesystem invenio (https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/) können erste Eindrücke dieser kleinen Galerie zur Thematik gern vertieft werden. Aus unserer Sicht kommen v.a. folgende Bestände in Betracht: 

DA 1 / Volkskammer der DDR
DC 4 / Amt für Jugendfragen
DC 20 / Ministerrat der DDR
DY 24 / Freie Deutsche Jugend (FDJ)
DY 30 / Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
DY 59 / Gesellschaft für Sport und Technik (GST) 

Die Diskussion über den Entwurf des Jugendgesetzes und auch die Verwirklichung ist auch in vielen anderen Überlieferungen des Bundesarchivs und der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO) dokumentiert. 

DO 4 / Staatssekretär für Kirchenfragen
DQ 3 / Staatssekretariat für Arbeit und Löhne
usw.

Aus unserem Digitalen Bildarchiv (https://www.bild.bundesarchiv.de/dba/de/) haben wir die Originaltitel in die Bildbeschreibungen übernommen.

Eine bestandsübergreifende Recherche kann über invenio und in unserem Digitalen Bildarchiv von jedem Nutzer selbst erfolgen. Auch über den Online-Katalog der Bibliothek des Bundesarchivs (https://bibliothek.bundesarchiv.de/F) kann auf eine umfangreiche Sammlung von Literatur zum 3. Jugendgesetz der DDR zugegriffen werden.

Möglicherweise veranlasst Sie unsere kleine Galerie, die gewonnenen Eindrücke über eigene Recherchen zu vertiefen.