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Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, über die Sicherung der Staatsgrenze von der DDR zur CSSR (Seite 1)

Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, über die Sicherung der Staatsgrenze von der DDR zur CSSR (Seite 1)

Zur Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur CSSR wurde auf der Grundlage des Befehls 86/68 des Ministers für Nationale Verteidigung am 20. August 1968 aus verschiedenen Einheiten der Grenz-truppen die 12. Grenzbrigade gebildet und an die tschechoslowakische Grenze verlegt. Mit dem Signal "Sperrmauer" sollte die Grenze abgeriegelt werden. Die Organe des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Staatssicherheit hatten die Unterbringung des zivilen grenzüberschreitenden Verkehrs in 5 bis 10 km Entfernung zu den Grenzübergangsstellen zu gewährleisten. Für die Dauer der Schließung der Grenze war eine Rückkehr der Bürger der CSSR bzw. der DDR auf die Territorien ihrer Staaten nicht möglich.