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Maßnahmen für die anderen bewaffneten Organe bei der militärischen Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur CSSR (Seite 4)

Maßnahmen für die anderen bewaffneten Organe bei der militärischen Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur CSSR (Seite 4)

Der Minister für Nationale Verteidigung löste am 21. August 1968 gegen 01:30 Uhr die Aktion "Sperrmauer" aus, mit der die Schließung der Staatsgrenze von der DDR zur CSSR befohlen wurde. Damit wurde gleichzeitig die erhöhte Gefechtsbereitschaft der Grenztruppen ausgelöst. Auch alle zivilen Beziehungen zwischen der DDR und der CSSR wurden ab diesem Zeitpunkt unterbrochen. Gleichzeitig führten die Grenz-truppen eine verstärkte Grenzsicherung zur Bundesrepublik Deutschland und Westberlin durch. Zur Unterstützung bzw. Sicherstellung der militärischen Intervention in der CSSR hatten gemäß Befehl des Nationalen Verteidigungsrates vom 20. August 1968 neben der NVA auch die anderen bewaffneten Organe der DDR entsprechende Funktionen zu erfüllen. Eine der wichtigsten Aufgaben bestand in der Schließung sowie Sicherung der Staatsgrenze zur CSSR, an der neben dem Ministerium für Nationale Verteidigung auch das Ministerium des Innern, das Ministerium für Staatssicherheit und das Minis-terium für Verkehrswesen beteiligt waren.