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Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, an Erich Honecker

Schreiben des Ministers für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, an Erich Honecker

Am 11. September 1968 erteilte der Oberkommandierende der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages, Marschall der Sowjetunion Jakubowski, die Erlaubnis, die erhöhte Gefechtsbereitschaft für die NVA aufzuheben. Davon ausgenommen waren die 7. Panzerdivision und die 11. Motorisierte Schützendivision, die bis auf weiteres in der Reserve des Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages in den bisher bezogenen Räumen verbleiben sollten. Noch am selben Tag erteilte Walter Ulbricht als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates den Befehl zur Aufhebung der Gefechtsbereitschaft für die NVA (mit Ausnahme der 7. PD und der 11. MSD) und zur Aufhebung der besonderen Bereitschaftsstufen für die anderen bewaffneten Organe der DDR. An der Staatsgrenze der DDR zur CSSR ging man ab dem 12. September 1968 von der Grenzsicherung zur verstärkten Grenzüberwachung über. Die 7. Panzerdivision und die 11. Motorisierte Schützendivision blieben dagegen wie befohlen in den bezogenen Räumen und gewährleisteten weiterhin die Einsatzbereitschaft der Kampftechnik und Bewaffnung. Im Rahmen der täglichen Ausbildung der Truppen wurden u.a. Gefechts-exerzieren, Feuerleitübungen, Fahrschule, Schießen, chemische Ausbildung und militärische Körperertüchtigung durchgeführt.