Zusicherung der Straffreiheit durch Reichswehrminister Gustav Noske an die Baltikumtruppen im Fall der Rückkehr nach Deutschland und ihrer Demobilisierung, wenn diese "sich nicht direkt strafbarer Handlungen schuldig gemacht haben", 1919
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Demobilmachung der Baltikum-Truppen
Demobilmachung der Baltikum-Truppen
Quelle: BArch RH 18/1934