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Gerhard Graf von Schwerin an Ministerialdirektor Globke: Arbeitsaufnahme Büro Graf Schwerin, 17.Juli 1950

Gerhard Graf von Schwerin an Ministerialdirektor Globke: Arbeitsaufnahme Büro Graf Schwerin, 17.Juli 1950

Bei einer Besprechung auf dem Petersberg am 16. Mai 1950 bekundeten die Westmächte dem Bundeskanzler Konrad Adenauer ihr Einverständnis mit Planungen zur inneren Sicherheit der Bundesrepublik zu beginnen. Daraufhin wurde am 24.Mai 1950 der General der Panzertruppe a.D. Gerhard Graf von Schwerin vom Bundeskanzler zum "sachverständigen Berater in militärischen und Sicherheitsfragen" ernannt. Bei seinem Auftrag stand die Planung einer mobilen Bundespolizei (Schutzpolizei) unter Gesichtspunkten der inneren und äußeren Sicherheit im Vordergrund. Denn bei der Gründung der Bundesrepublik gab es lediglich in den einzelnen Bundesländern dezentralisierte und schlecht bewaffnete Polizeikräfte. Der Bundeskanzler wies Schwerin an, den Aufbau und die Arbeit seiner Dienststelle geheim zu halten. Daher führte das Büro Schwerin seit dem 01. August 1950 die Tarnbezeichnung "Zentrale für Heimatdienst" (ZfH).