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Besprechung von Globke über benötigtes Personal und Mittel für die Arbeit der ZfH, 19. Oktober 1950

Besprechung von Globke über benötigtes Personal und Mittel für die Arbeit der ZfH, 19. Oktober 1950

Ministerialdirektor Dr. Hans Globke war für das Personalwesen und das Budget des Bundeskanzleramtes zuständig und entschied somit auch über die Finanzierung des Büros Schwerin. Auf diese Weise gewann er eine Art Dienstherrenfunktion. Am 23. Oktober 1950 wurde die Zentrale für Heimatdienst Globke auch tatsächlich direkt unterstellt. Ferner fungierte Globke als die Verbindungsstelle zwischen dem Büro Schwerin und anderen Ministerien. Vor allem wegen der ausbleibenden Etatisierung der Zentrale für Heimatdienst blieb die Dienststelle in einer schwebenden Position. Schwerin besaß unterdessen kein unmittelbares Vortragsrecht beim Bundeskanzler. Er konnte nur mit bzw. über den Leiter der Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission, Herbert Blankenhorn, seine Angelegenheiten beim Bundeskanzler vorbringen. Auch der unmittelbare Verkehr mit der Presse blieb Schwerin untersagt. Fehlende Finanzmittel und Personalmangel erschwerten die Aufgabenerledigung der Zentrale für Heimatdienst.