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Personalgutachterausschuss: Grundsätzliche Bemerkungen (1. Entwurf vom 29. April 1954), 10. Mai 1954

Personalgutachterausschuss: Grundsätzliche Bemerkungen (1. Entwurf vom 29. April 1954), 10. Mai 1954

Durch Gesetz vom 23. Juli 1955 wurde ein sog. "Personalgutachterausschuss" errichtet. Dieser sollte sämtliche Bewerber für die neu aufzustellenden Streitkräfte vom Rang eines Oberst aufwärts auf deren fachliche Qualifikation wie auf Verstrickungen in das nationalsozialistische System überprüfen. Mitglieder dieses 38-köpfigen Ausschusses aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens waren mit Annedore Leber, Fabian von Schlabrendorff und Philipp Freiherr von Boeselager auch drei Angehörige bzw. Überlebende des 20. Juli 1944. Von August 1955 bis November 1957 wurden insgesamt ca. 600 Bewerber überprüft. 486 wurden als unbelastet eingestuft und in die neue Bundeswehr aufgenommen, wobei von den 38 insgesamt eingestellten Generälen bereits 31 im Generalstab der alten Wehrmacht tätig gewesen waren. Insgesamt hat der Ausschuss dazu beigetragen, die Bundeswehr von Führungspersonen freizuhalten, die durch ihr Verhalten vor 1945 belastet waren. Zugleich blieb die Bundeswehr im Großen und Ganzen frei von belastenden Personalaffären, anders als andere Staatsorgane vor allem in den 1950er Jahren.