Der Dienstvertrag veranschaulicht das bestehende Provisorium des "Amtes Blank". So war sowohl die rechtliche, als auch die finanzielle Lage der dort tätigen ehemaligen Offiziere völlig unklar. Nur wenige, wie Oberstleutnant i.G.a.D. Heinz Hükelheim, bekamen einen Angestelltenvertrag. Die meisten waren lediglich als Gutachter mit sehr kurzfristigen Arbeitsverträgen tätig. Diese Arbeitsverträge wurden von Fall zu Fall erneuert, eine Festanstellung erfolgte jedoch nicht.
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