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Schreiben des Parteisekretärs der Grundorganisation der Botschaft der DDR in Indien vom 22. Oktober 1985

Schreiben des Parteisekretärs der Grundorganisation der Botschaft der DDR in Indien vom 22. Oktober 1985

Schreiben des Parteisekretärs der Grundorganisation der Botschaft der DDR in Indien an den Leiter der Abteilung Internationale Verbindungen, Günter Sieber, über den Umgang mit SED-Schriftgut an der Botschaft vom 22. Oktober 1985 Im Einheitsaktenplan der SED und speziell im Aktenplan der Abteilung Internationale Verbindungen waren ab 1984 verbindliche Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der einzelnen Parteiorganisationen in den Auslandsvertretungen der DDR festgeschrieben. Als archivwürdig eingestuft waren achtzehn SED-Grundorganisationen der Botschaften der DDR in der Sowjetunion, Polen, CSSR, Frankreich, Finnland, Schweden, Großbritannien, Österreich, Japan, Ägypten, Syrien, Irak, Algerien, Angola, Mocambique, Äthiopien, den USA und die Ständige Vertretung der DDR in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist erfolgte in der Altregistratur des Zentralen Parteiarchivs eine Bewertung und Aussonderung von historisch wertvollen Unterlagen bei siebzehn weiteren SED-Grundorganisationen der Auslandsvertretungen in Ungarn, Bulgarien Rumänien, Jugoslawien, Belgien, Italien, Portugal, Spanien, Griechenland, Mexiko, Kolumbien, Brasilien, Indien, Jemen, Libanon, Libyen und Kuba.