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Das deutsche Militärwesen (3) - Deutsches Reich 1871 - 1918

Teil 3 der Dauerausstellung "Deutsche Militärgeschichte 1867 bis heute" in der Abt. Militärarchiv

  • Kaiserreich (1871-1918)

Hintergrundinformationen

Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 basierte im wesentlichen auf der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Zur bisherigen militärischen Organisation traten nun die Staaten südlich des Mains hinzu. Das nunmehrige "Reichsheer" sah für den Kriegsfall den Oberbefehl des Kaisers über alle Kontingente vor.

Das Preußische Kriegsministerium nahm ab 1871 faktisch die Funktionen eines Reichs-Kriegsministeriums wahr, dessen Entscheidungen auch von den drei anderen noch tätigen Kriegsministerien (in Bayern, Sachsen und Württemberg) in ihren Bereichen umgesetzt wurden. Ebenso nahmen in Preußen auch das 1883 selbständig gewordene Militärkabinett und der Große Generalstab tatsächlich Reichsfunktionen wahr.

Die Marine wurde als Bundesangelegenheit definiert, der Kaiser war Oberbefehlshaber der nunmehr Kaiserlichen Marine und ihre Behörden waren Reichsbehörden. Das Preußische Marineministerium wurde am 1. Januar 1872 mit dem Königlichen Oberkommando zur Kaiserlichen Admiralität vereinigt. Am 1. April 1889 wurde das Kaiserliche Marinekabinett eingerichtet, die Kaiserliche Admiralität wurde wieder aufgelöst und dafür das Reichsmarineamt und das Kaiserliche Oberkommando der Marine gegründet. Am 14. März 1899 erfolgte schließlich die Gründung des Admiralstabs der Marine. Das Reichsheer bestand ab 1871 aus 18 Armeekorps: zwölf von Preußen, eins von Sachsen, eins von Württemberg, eins von Preußen und Baden gemeinsam, ein in Elsaß-Lothringen vor allem von Preußen, dazu von Bayern, Württemberg und Sachsen aufgestelltes und zwei von Bayern. In der Folge kamen hinzu: 1890 ein weiteres in Elsaß-Lothringen aufgestelltes und ein weiteres von Preußen, 1899 ein gemeinsam von Preußen und Hessen aufgestelltes und ein weiteres von Sachsen, 1900 ein weiteres von Bayern und 1912 zwei weitere von Preußen Eine Marinebehörde besonderer Art war das 1898 errichtete, dem Reichsmarineamt unterstellte Gouvernement des Schutzgebiets Kiautschou in China.

Ebenfalls direkt dem Kaiser unterstellt waren auch die ab 1889 aufgestellten Kaiserlichen Schutztruppen, die in den Schutzgebieten und Kolonien eingesetzt waren. Ebenfalls kaiserlich war das 1900 aufgestellte Ostasiatische Expeditionskorps für den Einsatz im Rahmen einer von Deutschland geführten internationalen Expedition gegen die aufständischen Chinesen im "Boxer-Aufstand". Ab Ende der 1880er Jahre kam es immer wieder zu militärischen Einsätzen deutscher Truppen in Übersee. Aufstände in den Kolonien wurden mit Waffengewalt niedergeschlagen. Zu erwähnen ist hier insbesondere der Herero-Aufstand in Deutsch-Südwestafrika 1904. Zusätzlich erfolgte 1897 die militärische Besetzung des späteren (ab 1898) Pachtgebietes Kiautschou in China.

Zu Beginn des Ersten Weltkrieges bestand das Reichsheer aus etwa 800.000 Mann. Nach Mobilmachung ab dem 2. August 1914 umfasste es 3.820.000 Mann. Am 3. August 1914 wurde das Große Hauptquartier eingerichtet, unter der Führung des Kaisers als nominellem Kriegsherrn. Faktisch lag die Entscheidungsgewalt bei dem in seinem Namen handelnden Chef des Generalstabs des Feldheeres, dem bisherigen Chef des Generalstabs der Armee, an der Spitze der Obersten Heeresleitung (OHL).

Mit der Mobilmachung wurde das Feldheer in 9 Armeen eingeteilt, diese wurden im Westen ab dem 25. November 1914 in Gruppen zusammengefasst. Zwischen September 1916 und Frühjahr 1918 wurden schließlich vier, später fünf Heeresgruppen gebildet. Im Osten wurde am 1. November 1914 die Stellung eines Oberbefehlshabers Ost (Oberost) eingerichtet, der unterschiedlich zusammengestellte, zum Teil mit österreichisch-ungarischen und bulgarischen Verbänden gemischte Heeresgruppen und Armeen unter sich hatte.

Während des Krieges mobilisierte Deutschland 13,25 Mio. Mann, von denen etwa 2,0 Mio. fielen und etwa 4,1 Mio. verwundet wurden. Ungeachtet der Gefangenen und Verwundeten gab es zum Zeitpunkt des Waffenstillstandes am 9. November 1918 noch etwa 11,2 Mio. deutsche Soldaten. Österreich-Ungarn verfügte zu diesem Zeitpunkt noch über etwa 9 Mio. Soldaten, gegenüber etwa 34,25 Mio. auf der gegnerischen Seite.

Weiterführende Bestände

Im zweiten Weltkrieg ging im Frühjahr 1945 der größte Teil der Unterlagen der preußischen Armee bei Luftangriffen auf Berlin und vor allem auf Potsdam (Brand des Heeresarchivs 14.4.1945) verloren. Einen zumindest teilweisen Ersatz bilden die Unterlagen der bayerischen, sächsischen, württembergischen und badischen Truppen in den jeweiligen Landesarchiven.

PH 2 Preußisches Kriegsministerium (801 Akten)
PH 3 Großer Generalstab (1.006 Akten)
RM 1 Kaiserliche Admiralität (2.919 Akten)
RM 2 Kaiserliches Marinekabinett (2.034 Akten)
RM 3 Reichsmarineamt (24.181 Akten)
RM 5 Admiralstab der Marine (6710 Akten)
N 39 August von Mackensen: Generalfeldmarschall, OB 9./11. Armee, Militärgouv. in Rumänien (536 Akten)
N 43 Alfred von Schlieffen: Generalfeldmarschall, Chef d. Großen Generalstabs (157 Akten)
N 78 Helmuth von Moltke d.Ä.: Generalfeldmarschall, Chef des Generalstabes (42 Akten)
N 103 Paul von Lettow-Vorbeck: General d. Inf., Kdr der Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika (121 Akten)
N 224 Oskar von Truppel: Admiral, Gouverneur von Kiautschou (477 Akten)
N 253 Alfred von Tirpitz: Großadmiral, Staatssekretär im Reichsmarineamt (90 Akten)