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Übertragung der vollziehenden Gewalt

Übertragung der vollziehenden Gewalt

Übertragung der vollziehenden Gewalt im Reich, am 9. November 1923, durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert auf den Chef der Heeresleitung Generaloberst Hans von Seeckt. Im Zuge der Verschärfung der innenpolitischen Krise überträgt der Reichspräsident seine verfassungsmäßige Diktaturvollmacht auf Seeckt. Im Gegensatz zu den Hoffnungen weiter Kreise auf die Etablierung einer Diktatur durch Seeckt gab dieser nach Bewältigung der Krise die vollziehende Gewalt im Frühjahr 1924 wieder zurück.