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Das Fräulein im Amt - 40 Jahre Runderlass des BMI "Führung der Bezeichnung 'Frau'"

Am 16. Januar 1972 veröffentlichte das Bundesministerium des Innern (BMI) den Runderlass "Führung der Bezeichnung 'Frau'". Aus diesem Anlass ist aus der Überlieferung des BMI eine Galerie mit Dokumenten zur Genese dieses Erlasses erstellt worden.

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

Hintergrundinformationen

Seit Veröffentlichung der preußischen Verfügung zur Führung der Bezeichnungen „Frau“ und „Fräulein“ im Jahre 1869 sind bis zum noch heute gültigen Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 16. Jan. 1972 mehr als einhundert Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde - unter den verschiedensten politischen Voraussetzungen - in der Gesellschaft, in der Verwaltung und auf parlamentarischer Ebene um Regelungen zur Anwendung der Bezeichnungen „Frau“ und „Fräulein“ gerungen.

Die Diskussion war auch nach 1972 nicht beendet. Die Aktenüberlieferung des Bundesministeriums des Innern (BMI) bezeugt dies auf sehr lebendige Weise. Insbesondere Forderungen, die in Bund und Ländern unterschiedlichen Regelungen zu vereinheitlichen, verstummten nicht. Dies sollte etwa durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen gesetzlichen Rahmens geschehen, der die verwaltungsinternen Erlasse auf Bundes- und Länderebene ablösen sollte. Am 5. Feb. 1973 antwortete das BMI auf eine entsprechende Eingabe aus der Bevölkerung: „Die Form der Anrede gehört in den Bereich der Sitte und des sozialen Lebens. Jede nicht verheiratet Frau kann mit „Frau“ angeredet werden. Da die Anredeform dem Bereich der Sitte und des gesellschaftlichen Lebens angehört, eignet sie sich nicht für eine gesetzliche Regelung. Lediglich für den behördlichen Verkehr können Regelungen getroffen werden. [...] Für die Behörden der einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen; aus Zuständigkeitsgründen ist insoweit eine Regelung durch mich nicht möglich. Den in allen Ländern geltenden Regelungen entspricht es jedoch, wenn Frauen im behördlichen Verkehr mit „Frau“ angeredet werden, wenn sie es erkennbar wünschen. [...] Im übrigen gehe ich davon aus, daß mein Rundschreiben über den behördlichen Bereich hinaus eine Rückwirkung in den gesellschaftlichen Bereich haben wird.“ (BArch, B 106/86096, Bd 1, GZ. V II 9 - 126 101/1 Re.)

Die in dieser Galerie veröffentlichten Auszüge aus der Überlieferung des Bundesministeriums des Innern (Bestand B 106) verdeutlichen insbesondere die Genese des Runderlasses von 1972. Die Dokumente zeigen in chronologischer Ordnung die Regelungen zur Verwendung der Bezeichnungen „Fräulein“ und „Frau“ in Preußen und auf der zentralen Ebene des Deutschen Reiches bis in die Bundesrepublik Deutschland. Die genauen Quellenangaben stehen bei den jeweiligen Abbildungen.

Kerstin Schenke