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Eitel Friedrich II. Graf von Zollern

Eitel Friedrich II. Graf von Zollern

Nach mittelalterlicher Tradition steht dem Gericht ein Kammerrichter vor, der aber kein Jurist im heutigen Sinn ist, sondern ein vom Monarchen ernannter reichsunmittelbarer Adliger, der als Vorsitzender amtiert. Er leitet die als Audienzen bezeichneten öffentlichen Sitzungen und führt die Dienstaufsicht über die Assessoren (Beisitzer, Urteiler), die die Prozesse vorbereiten. Als ein enger Vertrauter Kaiser Maximilians I. gehört Eitel Friedrich II. Graf von Zollern (1450-1512) seit 1492 als Kammerrichter zum königlichen Gericht. 1495 wird er als erster Präsident an das Reichskammergericht berufen. Mit dessen Gründung hat Maximilian I. zwar den Forderungen der Stände nach einer vom Hof unabhängigen Rechtsinstanz nachgegeben, andererseits versucht er (wie später seine Nachfolger) mit dieser Personalentscheidung weiterhin politischen Einfluss auszuüben. Vorlage für die Abbildung ist ein Kupferstich von D. Kustos aus dem Jahr 1494.