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Siegel der Urkunde Kaiser Karls V. vom 4.6.1537

Siegel der Urkunde Kaiser Karls V. vom 4.6.1537

Die Gründung des Reichskammergerichts 1495 ist im Bundesarchiv nicht dokumentiert. Überliefert (im Bestand Reichskammergericht) ist eine Urkunde Kaiser Karls V. (1500-1558) vom 4. Juni 1537, auf Pergament geschrieben in Valladolid, in der er die Bedeutung des Gerichts als Organ der höchsten Rechtsprechung bestätigt. Er will es als Institution des Reiches stärken mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung von "Frieden und Recht". Das Reichskammergericht ist vor allem zuständig für die Überprüfung von Urteilen erster Instanz. Neben diesen "Appellationsprozessen" kann es ausnahmsweise auch in erster Instanz tätig werden: zum Beispiel wenn Gerichtsverfahren gegen reichsunmittelbare Fürsten oder freie Reichsstädte geführt werden (Zitationsprozesse, zum Beispiel Familienrechts- und Erbstreitigkeiten).