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Visitationsakte vom 18.12.1713

Visitationsakte vom 18.12.1713

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts ist das Reichskammergericht nicht arbeitsfähig. Der Wiener Hof sieht den Einfluss des Herrschers auf die oberste Rechtsprechung als gefährdet an. Der Konflikt entzündet sich vor allem an der Amtsführung des damaligen Gerichtspräsidenten, Franz Dietrich Reichsfreiherr von Ingelheim, der deshalb 1703 von seinem Amt entbunden wird. Im Jahr darauf setzt der Regensburger Reichstag eine außerordentliche Reichsdeputation zur Visitation - also zur Überprüfung der Tätigkeit - des Reichskammergerichts ein. Sie tritt erstmals 1707 zusammen. 1711 erreicht die Kommission die Wiederaufnahme der Arbeit des Reichskammergerichts. Zwei Jahre später ist der Prozess der Neuorganisation abgeschlossen. Dies ist auch an der Anmerkung auf der Akte zu erkennen: "Visitationsabschied 18. Dezember 1713". Von den ursprünglich dreizehn Siegeln, mit denen die Kommissionsmitgieder die Geltung bekräftigt haben, sind noch neun vollständig erhalten.