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Klage der Landgräfin Karolina Christina

Klage der Landgräfin Karolina Christina

Für Verfahren am Reichskammergericht gilt der Grundsatz der Schriftlichkeit: Jeder Antrag muss als Brief an das Gericht gesandt werden, was oft zu Verzögerungen führt (wodurch heute aber Quellen erhalten sind). Exemplarisch für die Prozessakten werden hier vier Dokumente aus dem Verfahren gezeigt , das Landgräfin Karolina Christina von Hessen-Philippsthal gegen ihren Stiefbruder Wilhelm Henrich Herzog von Sachsen-Eisenach angestrengt hat. Es handelt sich um ihre zweite Klage gegen ihn. Sie fordert ihren Anteil aus der mütterlichen Mitgift, dem väterlichen Legat und von den Einkünften verschiedener Güter. Dieser "Zitationsprozess" beginnt mit der Abfassung der Klageschrift am 18. Dezember 1738, die von einem Kammerboten (Gerichtsdiener) dem Gericht am Wohnort des Beklagten zugestellt wird. An anderer Stelle des Dokuments wird am 27. Januar 1739 der Empfang bestätigt.