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Prozessvollmacht

Prozessvollmacht

Die gegnerischen Parteien beauftragen in der Regel einen Anwalt - einen "Prokurator" - mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. Die Beauftragung muss selbstverständlich aktenkundig gemacht werden. 1739 gibt es dafür bereits ein gedrucktes Formular, in das die Angaben für den jeweiligen Fall eingetragen werden. Landgräfin Karolina Christina ernennt Dr. Johann Wilhelm Ludolf zu ihrem Bevollmächtigten und Dr. Philipp Ludwig Meckel zu dessen "Substitut" (Vertreter).