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Goethe

Goethe

1555 wird erstmals erwähnt, dass Praktikanten am Reichskammergericht tätig sind. Seit 1747/48 müssen sie sich immatrikulieren. Damit gelten sie als "Kameralpersonen" mit allen Privilegien. Diese Tätigkeit ist keine vorgeschriebene Station während der Ausbildung, sie bildet dennoch eine Vorstufe für die später verbindliche Vorbereitung der Referendare. In der Zeit vom 15. Mai 1693 bis 10. Mai 1806 lassen sich 1732 Praktikanten nachweisen. Der bekannteste war der junge Goethe. Sein Eintrag lautet "Johann Wolf[gang] Goethe von Fr[ank]furt am Mayn d[en] 23. May 1772 (3. Zeile von unten).