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Veit Harlan (rechts) verlässt das Gerichtsgebäude

Veit Harlan (rechts) verlässt das Gerichtsgebäude

Veit Harlan musste sich 1949 vor dem Hamburger Schwurgericht wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Sinne des Kontrollrats-Gesetzes Nr. 10 der Alliierten Militärregierung verantworten. Der Strafprozess begann am 3. März 1949 vor dem Hamburger Landgericht. Harlan wurde im Detail vorgeworfen, an „Mord, Ausrottung und Versklavung der Juden“ durch den Film „Jud Süß“ mitgewirkt zu haben. Nach 52 Tagen wurde Harlan freigesprochen. Die Revision gegen das Urteil endete im zweiten Prozess am 29. April 1950 ebenfalls mit einem Freispruch. Harlan wird der Befehlsnotstand zugebilligt.