Die Reichsfilmkammer (RFK) war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im nationalsozialistischen Deutschland das Filmwesen regelte. Alle Filmschaffenden, d.h. sämtliche Personen die im Deutschen Reich an Filmproduktionen mitwirken wollten, mussten Mitglied der Reichsfilmkammer sein. Eine Nicht-Mitgliedschaft kam einem Berufsverbot gleich. Der Einrichtung der Reichsfilmkammer war eine Verordnung des Propagandaministeriums vorausgegangen, die Juden und Ausländern die Betätigung in der deutschen Filmindustrie untersagte.
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Reichsfachschaft Film, Fragebogen (Rückseite), ausgefüllt von Ferdinand Haschkowetz (Künstlername Ferdinand Marian)
Reichsfachschaft Film, Fragebogen (Rückseite), ausgefüllt von Ferdinand Haschkowetz (Künstlername Ferdinand Marian)
Quelle: BArch (ehem. BDC) VBS 159/ 2600013204