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Abstammungsnachweis und politischer Unbedenklichkeitsnachweis des Reichssicherheitshauptamtes für Ferdinand Haschkowetz, Berlin, 5. Mai 1944 (RS)

Abstammungsnachweis und politischer Unbedenklichkeitsnachweis des Reichssicherheitshauptamtes für Ferdinand Haschkowetz, Berlin, 5. Mai 1944 (RS)

Abstammungsnachweis und politischer Unbedenklichkeitsnachweis des Reichssicherheitshauptamtes für Ferdinand Haschkowetz und seine Ehefrau Albertine Böck, Berlin, 5. Mai 1944. Mit dem „Arierparagraphen“ (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933) wurde für alle Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes ein Nachweis über die „deutsche oder artverwandte Abstammung bzw. des Grades eines Fremdeinschlages“ verlangt. Dieser Nachweis musste unter Vorlage einer beglaubigten Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunde oder der amtlich beglaubigten Ahnentafel erbracht werden. Mit den „Nürnberger Gesetzen“ (1935) wurde dieser Nachweis auf alle Deutschen erweitert.