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Zensurkarte, Film-Prüfstelle Berlin Vorspann: Jud Süß, (Prüf-Nr. B 54286), 21. September 1940, Seite 3

Zensurkarte, Film-Prüfstelle Berlin Vorspann: Jud Süß, (Prüf-Nr. B 54286), 21. September 1940, Seite 3

Am 06.09.1940 prüfte die Filmprüfstelle Berlin den Film (Prüf-Nr. 54227), korrigierte aber am 25.09.1940 zwei Entscheidungen. Der Film wurde zugelassen: - mit 2.663m - als „jugendfrei ab 14“, ab 25.09.1940 zusätzlich: „jugendwert“ - mit dem Prädikat „staatspolitisch wertvoll“,„künstlerisch wertvoll“ - ab 25.09.1940: „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“ - geeignet zur Vorführung am Karfreitag, Bußtag, Heldengedenktag. Für die Film-Prädikate wurde während des Dritten Reiches keine Begründung gegeben. Drei Jahre nach der Uraufführung wurde die Freigabe routinemäßig überprüft. Bei der Nachprüfung am 01.11.1943 (Prüf-Nr. B.59532) erhielt der Film mit einer Länge von nunmehr 2.640m erneut das Prädikat „staatspolitisch und künstlerisch besonders wertvoll“.