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Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Seite 6 von 7

Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Seite 6 von 7

Brief des Regisseurs Veit Harlan an Bundeskanzler Adenauer vom 7. Mai 1952. Anlass waren Äußerungen des SPD Abgeordneten Carlo Schmid vor dem Deutschen Bundestag am 29. Februar 1952. Harlan wehrt sich darin gegen die vorgebrachte Beschuldigung, er hätte als "Hersteller des Films 'Jud Süss' [...] zumindest indirekt dazu beigetragen, die massenpsychologischen Voraussetzungen für die Vergasung von Auschwitz zu schaffen." In seinem mehrseitigen Rechtfertigungsschreiben zitiert er dazu ausführlich aus dem Urteil des Hamburger Schwurgerichtes vom 22. November 1951. Er beklagt darüber hinaus das Verbot seiner Filme in einzelnen bundesdeutschen Städten und bittet abschließend, "vor einem Gremium des Bundestages gehört zu werden." Seite 6 von 7