/Internet/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/_config/DefaultNavNode thenavnode=/Internet/DE/Navigation/Entdecken/Virtuelle-Ausstellungen/virtuelle-ausstellungen
Skipnavigation
SUBSITEHEADER

Navigation

Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Qing-Dynastie über die Verpachtung der Kiautschou-Bucht an Deutschland auf 99 Jahre, 18.12.1897 (Entwurf)

Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Qing-Dynastie über die Verpachtung der Kiautschou-Bucht an Deutschland auf 99 Jahre, 18.12.1897 (Entwurf)

Transkription Auswärtiges Amt Abschrift Ad Acta Specialia. 1274 Vertrags-Entwurf Artikel I Die Kaiserlich Chinesische Regierung, um der Kaiserlich deutschen Regierung die Erfül- lung ihres berechtigten Wun- sches zu ermöglichen, ebenso wie andere Mächte in den Ostasiatischen Gewässern einen Punkt zu besitzen, an dem deutsche Schiffe ausgebessert und ausgerüstet und die für diesen Zweck erforderlichen Materialien und Vorräthe niedergelegt, sowie sonstige Einrichtungen getroffen werden können, überläßt der Kaiserlich deutschen Re- gierung pachtweise vorläufig für die Dauer von 99 Jahren