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Generalbundesanwalt Siegfried Buback zum Besuchsantrag von Jean-Paul Sartre (Seite 3)

Generalbundesanwalt Siegfried Buback zum Besuchsantrag von Jean-Paul Sartre (Seite 3)

Öffentlichkeit für den Hungerstreik Jean-Paul Sartre Generalbundesanwalt Siegfried Buback nimmt am 18. November 1974 persönlich zum Besuchsantrag von Jean-Paul Sartre Stellung. Er lehnt einen Besuch strikt ab, da er Sartre für einen überzeugten Unterstützer der RAF hält. Trotz seiner Einwände kommt der Besuch kurze Zeit später zustande. Obwohl sich Baader wie Sartre enttäuscht über das Zusammentreffen äußern, verschafft der Besuch den Häftlingen die gewünschte Aufmerksamkeit der internationalen Presse. Buback wird einige Zeit später selbst zur Zielscheibe der RAF. Am 7. April 1977 wird er von Mitgliedern der so genannten 2. Generation ermordet.