/Internet/DE/Content/Virtuelle-Ausstellungen/_config/DefaultNavNode thenavnode=/Internet/DE/Navigation/Entdecken/Virtuelle-Ausstellungen/virtuelle-ausstellungen
Skipnavigation
SUBSITEHEADER

Navigation

Brief von Gustav Heinemann an Ulrike Meinhof (Seite 1)

Brief von Gustav Heinemann an Ulrike Meinhof (Seite 1)

Öffentlichkeit für den Hungerstreik Briefwechsel mit Gustav Heinemann Am 12. Dezember 1974 wendet sich der ehemalige Bundespräsident Gustav Heinemann mit einem Brief an Ulrike Meinhof und fordert sie auf, den Hungerstreik zu beenden. Heinemann hatte Ulrike Meinhof 1961 in einem Beleidigungsverfahren gegen Franz Josef Strauß verteidigt. In seinem Brief warnt er Ulrike Meinhof davor, mit dem Hungerstreik die Verhandlungsunfähigkeit für das anstehende Hauptverfahren in Stammheim herbeiführen zu wollen. Er deutet eine mögliche Änderung der Strafprozessordnung an, die eine Fortführung eines Strafverfahrens bei bewusst herbeigeführter Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten vorsieht. Tatsächlich wird bereits am 20. Dezember 1974 das Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts verkündet, das die Fortsetzung eines Hauptverfahrens ohne den Angeklagten vorsieht, wenn dieser "vorsätzlich und schuldhaft" seine Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt hat.